Ergotherapeuten helfen und begleiten Menschen, die durch Krankheit, Behinderung oder Alter in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind und Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben haben. Dies kann sowohl Kinder als auch Erwachsene betreffen. Ergotherapie zielt darauf ab, die Selbstständigkeit der betroffenen Menschen zu erhöhen, sodass der Alltag in Beruf, Schule, Kindergarten und Familie so unabhängig wie möglich bewältigt werden kann. Das Besondere der Ergotherapie ist, jeden Menschen mit all seinen körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Aspekten und in seiner Einzigartigkeit zu betrachten und zu behandeln.
Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise sechs bis zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut bis zu zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein Patient also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.
Bei einer vom Arzt verordneten Therapie übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Pro Verordnung (Rezept) müssen erwachsene Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % plus 10 € pro Verordnung zahlen, Kinder sind von der Zuzahlung befreit.